Ursprünglich sollte die ausgelaufene Förderung für die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung nicht wieder aufgelegt werden. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedoch erneut drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Drohnen mit Wärmebildkameras anschaffen zu können. Diese Förderung können eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene oder eingetragene Jungwildrettungsvereine in Anspruch nehmen. Dabei werden bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 4.000 € je Drohne übernommen. Die Förderrichtlinie haben wir Ihnen unten verlinkt.

Grundsätzlich ist das neue Förderverfahren sehr zu begrüßen, denn dadurch können im kommenden Jahr sicherlich noch viel mehr Rehkitze vor dem Mähtod bewahrt werden.

Jetzt kommt das kleine ABER: Es gibt eine Vielzahl an Dingen, die vor der Anschaffung bedacht werden sollten. Dieser Artikel soll dazu dienen, Ihnen einen Überblick zu geben, welche Kosten und Verantwortlichkeiten auf Sie zukommen. Helfen soll Ihnen dabei das unten stehende Schema, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Kosten

Neben dem Eigenanteil, den Sie in jedem Fall übernehmen müssen, kommt eine ganze Reihe weiterer direkter und indirekter Kosten auf Sie zu. Nicht alle müssen zwangsläufig entstehen, einige sind auch optional bzw. in der tatsächlichen Höhe recht variabel. Wir gehen bei den genannten Beträgen davon aus, dass Sie sich für eine DJI Mavic 2 Enterprise Advanced (M2EA) entschieden haben, da dies die am häufigsten eingesetzte Drohne im Bereich der Rehkitzrettung ist.

  • Drohnenführerschein (alle 5 Jahre 25 € bis ca. 500 €)
    Sie benötigen mindestens eine, besser zwei Personen (als Backup), die zumindest den kleinen (A1/A3), bzw. idealerweise den großen EU-Drohnenführerschein (A2) machen. Während der kleine Führerschein recht einfach online absolviert werden kann (https://lba-openuav.de/) und lediglich 25 € kostet, liegen die Kosten für den A2-Schein schon bei einhundert bis einigen hundert Euro. Hier gibt es sehr viele Anbieter mit unterschiedlichsten Kursintensitäten. Dazu kommt natürlich noch die Zeit, welche investiert werden muss.
  • Haftpflicht- und Kaskoversicherung (jährlich ca. 400 € bis 700 €)
    Sie brauchen für den Kopter in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung (Pflicht). Die Kosten liegen hier im Bereich zwischen 100 € und 200 € pro Jahr. Zusätzlich ist sehr zu empfehlen, eine Kaskoversicherung abzuschließen, um die eigene Drohne auch im Falle eines Absturzes versichert zu haben. Die Kosten hängen sehr stark von den Anschaffungskosten der Drohne ab und nicht alle Komponenten des Flugequipments sind versicherbar (z. B. Akkus). Es gibt auch spezielle Pakete für „Rehkitzrettungsdrohnen“. Man sollte aber durchaus von jährlichen Gesamtkosten im Bereich von 400 € bis 700 € für Kasko- und Haftpflichtversicherung ausgehen. Wie gesagt: Für die M2EA. Leistungsstärkere Drohnen, wie beispielsweise die DJI M300 RTK, sind in der Versicherung noch wesentlich kostenintensiver.
  • Wartungskosten (jährlich ca. 250 € bis 420 €)
    Die Intervalle in denen die Drohne gewartet werden muss (sonst entfällt beispielsweise der Versichersicherungsschutz), hängen entwerder von den absolvierten Flugstunden oder der allgemeinen Lebensdauer der Drohne ab. Auch wenn die Drohne nur sehr wenig oder garnicht eingesetzt wurde, empfiehlt der Hersteller DJI nach einem Zeitraum von 12 Monaten das Standard-Service-Paket. Die Kosten für eine Durchsicht schwanken dabei sehr stark, einige Hundert Euro können es aber schnell werden.
  • weiteres Know-How
    Das Steuern einer Drohne ist nicht schwer. Dennoch reicht es nicht aus, sich die Bedienungsanleitung durchzulesen und abzuheben. Wer keinen erfahrenen Piloten zur Hand hat, der einem das Handling erläutert, ist gut beraten zumindest ein kurzes praktisches Flugtraining zu absolvieren. Ein paar Stunden individuelles Training gibt es ab rund 160 €. Da viele Anleitungen und Begriffe in englischer Sprache sind, gehören grundlegende Englischkenntnisse ebenfalls zu den notwendigen Kenntnissen.
  • weiteres Zubehör
    Nicht jedes Zubehör ist förderfähig. Erfahrungsgemäß benötigt man für die effektive Arbeit im Gelände einiges an zusätzlichem Equipment, vor allem wenn längere Einsätze geplant sind und beispielsweise eine mobile Ladelösung gefunden werden muss. So liegen die Kosten für ein gutes Notstromaggregat schnell bei über 1.000 €. Zudem empfiehlt sich bei schwierigen Lichtverhältnissen die Verwendung eines leistungsstarken Zusatzbildschirmes.

Wissen und Recht

Wissen Sie, dass Sie sich vor jedem Flug informieren müssen, welche Geozonen in Ihrem Flugbereich liegen? Oder ob ein relevantes NOTAM vorliegt? Wie plane ich eigentlich eine lückenlose Befliegung, um kein Kitz zu übersehen? Bis zu welcher Windgeschwindigkeit darf ich eigentlich fliegen? Was ist bei Regen?

Sobald die Drohne erfolgreich angeschafft wurde und sich zum ersten mal in die Luft erheben soll, werden Sie mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert. Besonders im Bereich Drohnenrecht ändern sich fortlaufend die Regelungen. Wer hier nicht dran bleibt, läuft Gefahr, rechtliche Fehler zu begehen und riskiert ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar ein Straftatverfahren. Beispielsweise können Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr sind sogar Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren möglich (§ 315 StGB). Außerdem kann ein Betrieb der Drohne außerhalb des rechtlich erlaubten Rahmens dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt und entstehende Schäden nicht mehr von der Versicherung reguliert werden.

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein paar besonders wichtige Dinge dar, die Sie wissen und beachten müssen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es nicht einfach ist, sich auf allen Gebieten fit zu halten. Das ist aber wichtig: Immerhin wollen Sie am Luftverkehr teilnehmen!

  • Rechtliche Grundlagen
    Sie müssen umfassende Kenntnisse im Bereich der relevanten rechtlichen Grundlagen, vor allem der EU-Drohnenverordnung, der LuftVO und des LuftVG besitzen und sich regelmäßig über Neuerungen informieren. Die Grundlagen sind vergleichsweise schnell erlernt, die vielen kleinen Details machen aber ein ständiges Beschäftigen mit der Materie notwendig.
  • Prüfung von geografischen Zonen
    Vor jedem Flug müssen Sie prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Betrieb ihrer Drohne auf den zu befliegenden Flächen erlaubt ist. Das geht z. B. über das Portal Dipul (https://dipul.de), auch wenn keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dortigen Angaben übernommen wird.
  • Flugbeschränkungsgebiete (ED-R)
    Zusätzlich brauchen Sie noch die ICAO-Karten und das Wissen, wie diese zu interpretieren sind. Neben den Darstellungen der unterschiedlichen Lufträume kommen Begriffe wie ATZ, TMZ, RMZ und viele weitere dazu. Für Nicht-Piloten nicht leicht da den Überblick zu behalten.
  • Planung und Auswertung
    Heute kann fast jeder eine Drohne fliegen, die Steuerung ist meistens in wenigen Minuten bis Stunden erlernt. Wenn es aber um die vorbereitende Flugplanung und ggf. nachfolgende Auswertung geht, ist häufig einiges an technischem Know-how notwendig. Bei der Rehkitzrettung ist das noch überschaubar. Sobald weitere Anwendungen hinzukommen, werden die Anforderungen unweit höher. Wie kann ich die Flugdaten auswerten? Woher bekomme ich die Informationen, wo ich welches Fotos aufgenommen habe? Moderne Drohnen speichern eine riesige Menge an Daten, die Auswertung dieser ist nicht immer ganz einfach.

Tipp: Wussten Sie, dass die Grenze zwischen Sichtflug (VLOS) und Flug außerhalb der Sicht (BVLOS) mit der Formel 327 m * Durchmesser der Drohne + 20 m berechnet wird? Mit der großen DJI M300 RTK, die einen Durchmesser von 1,47 m besitzt, dürfen Sie also 500,69 m von Ihnen entfernt fliegen. Alles darüber hinaus fliegen Sie BVLOS, was in der Open Kategorie nicht zulässig ist. Was denken Sie, wie weit Sie mit der M2EA fliegen dürfen? Rechnen Sie es doch mal aus! Wenn Sie BVLOS fliegen wollen, brauchen Sie ein Betriebshandbuch, welches durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde genehmigt werden muss. Mehr Infos gibt z. B. es auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes.

Es gibt noch eine ganze Reihe an weiteren Punkten, die bedacht werden müssen. Überlegen Sie sich gut, ob es nicht in Ihrem Fall eventuell besser wäre, mit ortsansässigen Unternehmen / Vereinen, die bereits eine Drohne besitzen und die notwendige Expertise mitbringen, zusammenzuarbeiten und die Rehkitzrettung zu beauftragen.

Aus unserer Sicht macht es wenig Sinn, sich eine Drohne anzuschaffen, um damit lediglich rund vier Wochen pro Jahr nach Rehkitzen zu suchen. Wer die Drohne so wenig einsetzt, verlernt die sichere Bedienung des Kopters, vergisst die rechtlichen Grundlagen bzw. bekommt mögliche Änderungen nicht mit.

Schwanken Sie auch zwischen der Anschaffung einer eigenen Drohne und der Beauftragung der Rehkitzsuche, sind sich aber noch immer unsicher? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.