FAQ
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Allgemeine Fragen
In allen bisherigen Fällen haben wir von den Landkreisen oder dem zuständigen Ministerium eine Ausnahmegenehmigung nach § 21k LuftVO erhalten. Dies entlässt uns von vielen bestehenden Restriktionen. Naturschutzgebiete sind seit diesem Jahr keine echten Restriktionsgebiete mehr. § 21h Abs. 6 erlaubt es uns, in einer Höhe von über 100 m über das NSG zu fliegen. Mit Erteilung des § 21k LuftVO wären wir auch hier ausgenommen. Horste haben wir ungeachtet dessen in der Zeit der Brut und Aufzucht der Jungtiere umflogen – soweit diese bekannt waren. Aufstiegsgenehmigungen gibt es übrigens mit dem neuen EU Drohnenrecht nicht mehr. Eine Haftpflichtversicherung und entsprechende Ausbildung unserer Piloten liegt selbstverständlich vor.
Die Kosten eines Drohneneinsatzes hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen definiert die Art der Dienstleistung die Anzahl der Mitarbeiter, die für einen Einsatz benötigt werden, z.B. zwei Personen für die Fallwildtaxierung und eine Person für die Borkenkäferkontrolle, zum anderen kommt es auf die Technik an, die je nach Auftrag verwendet werden muss. Zusätzlich spielt auch die Entfernung zum Einsatzort eine Rolle. Unsere Preise werden in der Regel pro Stunde berechnet. Je nach Aufwand und Umfang des Auftrages können ggf. auch Tagespauschalen kalkuliert werden.
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Das haben wir bislang immer sehr flexibel gehandhabt und die Tage dann einfach verschoben. Wenn der Wetterbericht für die avisierte Woche vollkommen unakzeptable Bedingungen voraussagt, würden wir gar nicht erst anreisen. Eine gewisse zeitliche Flexibilität in den Verträgen ist deshalb sehr empfehlenswert. Wir können auch bei leichtem Regen und bei Windgeschwindigkeiten bis 15 m/s fliegen. Derart schlechtes Wetter kommt nicht so oft vor. Siehe auch „Kann bei jedem Wetter geflogen werden?“.
Afrikanische Schweinepest (ASP)/ Wildtiermonitring
Kann ein totes Wildschwein mit einer Drohne wirklich noch gefunden werden? Diese Frage wird immer wieder gestellt. Tatsächlich kühlt ein totes Tier innerhalb weniger Stunden auf die Umgebungstemperatur ab und ist dann mit der Wärmebildkamera erst einmal nicht mehr auszumachen. Doch bereits bei leichten Plusgraden beginnen kurze Zeit später Fliegen ihre Eier abzulegen, aus denen Maden schlüpfen. Diese erzeugen ausreichend Wärme, um von der Kamera wieder erfasst werden zu können. Dadurch können auch tote Tiere über einen langen Zeitraum erfasst werden.
Sie können uns sagen, wie sie es gerne wünschen. Wir programmieren die Auswertungssoftware selbst und können daher auf individuelle Wünsche eingehen, vor allem was die Ausgabeformate angeht. Derzeit erhalten die Auftraggeber die Fundorte – getrennt nach Art des Fundes – als shape, gpkg, xlsx und kml. Darüber hinaus stellen wir eine webbasierte Karte mit Fundorten und Fotos (auf die Punkte klicken) zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür finden Sie auf unserer Website unter https://drohnenbefliegungen.de/dienstleistung/fallwildsuche/ ganz unten auf der Seite. Wir können aber Funde auch sofort übermitteln, per SMS, WhatsApp etc.
Grundsätzlich fliegen wir eher am Tag, sind aber auch schon in der Nacht geflogen. Eines unserer Systeme ist mit einem Scheinwerfer ausgestattet, so dass wir auch Nachts fliegen können. Was besser ist, hängt von der Zielsetzung ab. Geht es „lediglich“ darum in Erfahrung zu bringen, wie viel Schwarzwild vorhanden ist, ist Nachts ggf. eine gute Idee. Zumindest so lange viele Einstände durch zu starke Überschirmung schlecht einsehbar sind. Geht es auch darum zu wissen, wo sich das Schwarzwild aufhält, würden wir eher am Tag fliegen. Bei der Suche nach Kadavern (falls vermutet) würde wir ebenfalls tagsüber fliegen, da Kadaver teils nur undeutliche/kleine Wärmequellen aufweisen und eine Bestimmung tagsüber wesentlich besser möglich ist (einzelne Knochen, Borsten etc. sieht man in der Nacht nur sehr schlecht/nicht).
Technische Voraussetzungen
Je nach Thematik der Befliegung variiert die Abhängigkeit vom Wetter. Für die Suche mit der Wärmebildkamera ist eine starke Bewölkung optimal. Da sich die Umgebung mit jedem Sonnenstrahl immer stärker aufheizt, wird der Übersehfehler zwischen lebenden Tieren/ Kadavern mit erhöhter Sonneneinstrahlung immer ungenauer. Für alle Leistungen, die ohne die Verwendung eines Wärmebildes auskommen, eignet sich auch sonnigeres Wetter zur Befliegung. Es entstehen jedoch auch hierbei mit zunehmenderer Bewölkung geeignetere Aufnahmen, da starke Kontraste durch die Sonneneinstrahlung eine gewisse Unschärfe in der Auswertung ergeben können.
Für eine Befliegung ungeeignet ist generell starker Wind/ Windböen ab einer Geschwindigkeit von 15 m/s, andauernder Regen sowie Nebel in Kombination mit Frost.
Zeitfenster für eine Befliegung lassen sich jedoch ausreichend finden, da auf einen Tag Regen auch immer wieder Sonnenschein folgt.
Für die Befliegung benötigen wir die Fläche, die beflogen werden soll. Sollte es sich um bewohnte Gebiete handeln oder sonstige Flächen die Ausnahmegenehmigungen für einen Überflug per Drohne benötigen, sind diese ebenfalls vorab zu klären. Hierbei können wir Sie bei Bedarf unterstützen.
Nicht zwingend erfordlerich, jedoch gewünscht ist die digitale Zuordnung der abzufliegenden Flächen. Dies kann entweder durch die Übersendung einer Auflistung zu Flur, Flurstücksnummer und Gemarkung erfolgen oder direkt über eine Datei mit den Geodaten (.shp, .kml,…).
Handelt es sich um eine Befliegung mit dem Hintergrund einer Wildtiersuche, treten wir auch gerne mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten in Kontakt, da diese in der Regel einen ersten Überblick über häufig genutzte Einstände und Ablageorte geben können.
Grundsätzlich ist es möglich innerhalb von 8 Stunden bis zu 600 ha zu befliegen. Hier spielen jedoch Faktoren wie das Wetter, die zu befliegende Fläche (flach, bergig etc.) und die zu erbringende Leistung eine ausschlaggebende Rolle. Aber auch bei widrigeren Bedingungen können in der Regel bis zu mehrere hundert Hektar pro Tag beflogen werden.
Grundsätzlich möchten wir die Wünsche unserer Auftraggeber bestmöglich erfüllen, weshalb Ihre Vorstellungen der Maßstab für uns sind.
Welche Informationen und Dokumente Sie nach Beendigung des Auftrages erhalten hängt nicht zuletzt von der erbrachten Leistung ab. Für die Thematik der Wildtiersuche erhalten Sie alle relevanten Fotos mit den zugehörigen Koordinaten der Fundorte, eine Visualisierung aller Fundorte in einer mobilen App sowie die beflogene Fläche inkl. Flugroute als Geodatei und PDF (.shp, .kml,…). Auch für andere Themenbereiche erhalten Sie mindestens die Grunddaten der Befliegung (Flugroute, Karte, ggf. GPS-Koordinaten). Generell werden alle Ergebnisse und Auswertungen digital bereit gestellt. Sollte der Druck bzw. das ausplotten von Karten gewünscht sein, wird dies in der Auftaktbesprechung als Extra festgehalten.
Kontakt
Hier erreichen Sie uns
Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung mbH
Niederlassung Sachsen
Sachsenallee 24
01723 Kesselsdorf
Tel: +49 35204 – 60536
Mail: drohne@ogf.de